Ab Pflegegrad 1 zahlt Ihre Pflegekasse 125 € im Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen — darunter Fensterreinigung. Wir stellen die Rechnung pflegekassen-konform aus.
Sie melden sich telefonisch oder per Rechner. Wir vereinbaren Termin und Festpreis.
Wir reinigen Ihre Fenster vor Ort — Festpreis wie vereinbart.
Sie erhalten eine pflegekassen-konforme Rechnung mit allen Pflichtangaben.
Rechnung bei der Pflegekasse einreichen — Erstattung bis 125 € pro Monat.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist in allen Pflegegraden gleich hoch und verfällt nicht sofort. Wer plant, kann ein ganzes Jahr ansparen.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch.
Nicht abgerufene Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
Wer ein Jahr lang nichts abruft, hat im Folgejahr bis zu 1.500 € für haushaltsnahe Dienste.
Ja, anteilig. Bei Pflegegrad 1–5 stehen 125 € pro Monat Entlastungsbetrag zur Verfügung — auch für Fensterreinigung.
Bereits Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch.
Sie zahlen unsere Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann bei Ihrer Pflegekasse ein. Erstattung erfolgt bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.
Ja, wir sind in Berlin nach Landesrecht als Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen anerkannt.
Ja. Bis zu 12 Monate. Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Festpreis-Angebot in 24 Stunden. Pflegekassen-konforme Rechnung inklusive.